Allgemeine Beschreibung des Projekts
Im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg ca. 2 km südlich der Elbe liegt auf dem Gebiet der gleichnamigen Gemeinde das Erkundungsbergwerk Gorleben. Die beiden Schächte Gorleben 1 und 2 mit einer Teufe von 933 m bzw. 840 m befinden sich im Zentrum des rund 14 km langen und 4 km breiten Salzstockes Gorleben, der auf seine Eignung als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle untersucht wurde. Das Top des Salzstockes (Salzspiegel) liegt bei ca. 250 m unter dem Gelände, die Salzbasis reicht von 3.200 m bis 3.400 m.
Im Erkundungsbergwerk sind mehrere Sohlen angelegt. Neben der eigentlichen Erkundungssohle in einer Teufe von 840 m unter der Geländeoberfläche (-820 m NN), auf der im Wesentlichen die geowissenschaftlichen und geotechnischen Untersuchungen bis zum Beginn des Moratoriums (Erkundungsstop) am 1. Oktober 2000 durchgeführt wurden, sind noch weitere "technische" Sohlen in 820 m Teufe (Abwettersohle), 880 m Teufe (Fördersohle) und 930 m Teufe (Schachtunterfahrung) angelegt, die sich jedoch auf den schachtnahen Bereich beschränken. Insgesamt sind bisher etwa 7 km Strecken (ca. 234.000 m³ Hohlraum) aufgefahren sowie geologische und geotechnische Bohrungen mit einer Gesamtlänge von ca. 16.000 m hergestellt.
Von den fünf ursprünglich geplanten Erkundungsbereichen im Nordost-Teil des Salzstockes ist bisher der Erkundungsbereich 1 (EB 1) sowie der schachtnahe Infrastrukturbereich (Werkstätten, Arbeits- und Lagerräume) fertig gestellt.
Auf dem 28 ha großen Betriebsgelände befinden sich neben den beiden Schachtförderanlagen mit den zugehörigen Tagesanlagen wie Schachthalle, Verladeanlage, Seilfahrtbrücke ein Büro- und Kauengebäude, ein Magazin mit Werkstatt, ein Bohrkernlager sowie weitere Funktionsgebäude. Etwa 1 km außerhalb des Bergwerksgeländes ist die Salzhalde für das geförderte Haufwerk angelegt. Hier wurden bisher ca. 600.000 t Salz abgelagert.
Es gibt bis heute keine Eignungsaussage zum Standort Gorleben. Die Eignungsfeststellung ist erst mit Abschluss des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch das Niedersächsische Umweltministerium als zuständige Behörde möglich. Der Abschluss des Verfahrens setzt zunächst voraus, dass die untertägige Erkundung beendet und ausgewertet und eine standortspezifische Sicherheitsanalyse durchgeführt worden ist.



