Entwicklung
Bei Erdölbohrungen wurde 1933 zufällig die Eisenerzlagerstätte, die vor ca. 150 Mio. Jahren entstanden ist, entdeckt. Von 1937 bis 1943 wurde dieses Erzvorkommen durch Erkundungsbohrungen untersucht und schließlich durch das Abteufen der beiden Schächte Konrad 1 und Konrad 2 von 1957 bis 1962 erschlossen. Die Streckenauffahrung untertage und die damit verbundene Erzgewinnung begann zwar bereits 1960, die Förderung des Erzes in größeren Mengen jedoch erst 1965. Im Jahr 1976 wurde der Erzabbau aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Ausländisches Erz mit zum Teil höherem Eisenanteil konnte preisgünstiger importiert werden, außerdem fand das Erz dieser Lagerstätte wegen seines hohen Phosphatanteils in der Verhüttung keine Verwendung mehr. Insgesamt wurden in der Grube Konrad über 6,7 Millionen Tonnen Eisenerz abgebaut, was nur 0,5 % des gesamten Vorkommens dieser Lagerstätte entspricht.
Nach Einstellung des Erzbergbaus wurde die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH (GSF) auf Empfehlung des damaligen Betriebsrates der Schachtanlage Konrad vom Bund beauftragt, ein wissenschaftliches Erkundungs- und Untersuchungsprogramm durchzuführen im Hinblick auf die Eignung der Schachtanlage Konrad für ein Endlager für radioaktive Abfälle. Im Rahmen dieser Erkundung wurden von 1976 bis 1982 geologische Bohrungen, seismische Messungen und geotechnische Untersuchungen durchgeführt und ausgewertet. Dieses Programm wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Eisenerzlagerstätte u. a. auf Grund der Tiefenlage von ca. 1.000 m und der guten Abdichtung gegen oberflächennahe Grundwässer durch mächtige Ton- und Mergelsteine gute Voraussetzungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bietet.
Auf Basis dieser Erkundungsergebnisse wurde vom Bund am 31. August 1982 das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Bau eines Endlagers eingeleitet durch Antragstellung der damals zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beim Land Niedersachsen. Von 1983 bis 1990 wurde neben der weiteren systematischen Erkundung des Standortes und der Begutachtung des Vorhabens durch Sachverständige der Sicherheitsbericht "Plan Konrad" erarbeitet. Dieser wurde vom 22. Mai bis zum 15. Juli 1991 zusammen mit weiteren Unterlagen in Hannover, Peine, Braunschweig und Salzgitter für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt. Daraufhin wurden von 289.387 Personen Einwände gegen das Projekt erhoben, die nach thematischer Zuordnung, zu ca. 1.000 Themenkomplexen geordnet wurden.
In der längsten öffentlichen Erörterung in der deutschen Verwaltungsrechtsgeschichte wurden dann vom 25. September 1992 bis zum 6. März 1993 unter Leitung der Genehmigungsbehörde - dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) - diese Einwände verhandelt. Bis 1998 hat die Planfeststellungsbehörde, das NMU, den weitgehend vollständigen Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses erarbeitet.
Am 22. Mai 2002 ist nach fast zwanzigjähriger Verfahrensdauer der Planfeststellungsbeschluss für die Umrüstung und den Betrieb der Schachtanlage Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle erteilt worden. Da dieser Beschluss beklagt wurde, konnte der Planfeststellungsbeschluss nicht vollzogen werden.
Am 08. März 2006 wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zurück, eine Revision gegen die Entscheidungen wurde nicht zugelassen. Nachdem die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger mit Entscheidung am 26. März 2007 vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurden, liegt nunmehr ein rechtskräftiger und unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vor.
Nach Rechtskraft des Beschlusses hat der Bund entschieden, die Schachtanlage Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten. Die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad sind vom Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegeben worden.






