Geschichtliche Entwicklung
Bis Anfang der 20er Jahre wurde Kalisalz gefördert, anschließend bis Ende der 60er Jahre Steinsalz. Während des Krieges wurde eine Reihe der untertägigen Grubenbaue als Produktionsstätte für Rüstungsgüter genutzt. Ein Teil der Arbeitskräfte kam aus einem eigens angelegten Arbeitslager (Außenstelle des KZ Neuengamme).
Nach Einstellung der Förderaktivitäten wurde das Bergwerk 1970 von den Kernkraftwerksbetreibern in der ehemaligen DDR für die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erworben.
1978 wurde der Einlagerungsbetrieb als aktiver Probebetrieb aufgenommen. 1981 wurde die erste auf fünf Jahre befristete Betriebsgenehmigung erteilt, die 1986 durch die noch heute geltende Dauerbetriebsgenehmigung ersetzt wurde. Für die Einlagerung wurden die Steinsalzabbaue im Bereich der 4. Sohle in ca. 500 m Tiefe ausgewählt. Bis 1990 wurden vier Endlagertechnologien praktiziert:
- Flüssige Abfälle wurden vor Ort unter Tage mit Braunkohlenfilterasche verfestigt.
- Mittelradioaktive Abfälle wurden aus wieder verwendbaren Transportcontainern in eine Kammer verstürzt.
- Umschlossene Strahlenquellen wurden aus wieder verwendbaren Behältern ebenfalls verstürzt.
- Schwachradioaktive Abfälle wurden in 200-l-Fässern gestapelt.
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung ging das Endlager Morsleben in Bundeseigentum über. Die DBE wurde 1990 vom BfS mit der Betriebsführung des Endlagers Morsleben beauftragt. 1991 fanden umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen unter Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) statt. Im Ergebnis der Untersuchungen und nach Klärung juristischer Fragen vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde der im Februar 1991 unterbrochene Einlagerungsbetrieb im Januar 1994 mit neuer Fahrzeugtechnik und modifizierten Abfallgebinden wieder aufgenommen, Die Einbringung flüssiger Abfälle wurde eingestellt.
Am 25. September 1998 wurde die Einlagerung beendet, nachdem zuvor das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen-Anhalt, teilweise stattgegeben und einstweilen untersagt hatte, radioaktive Abfälle im Ostfeld des Endlagers Morsleben einzulagern. Bis dahin wurden insgesamt in Morsleben 36.752 m3 radioaktiver Abfall und 6.621 Strahlenquellen eingebracht.
Seit dem Einlagerungsende 1998 wird das Bergwerk offen gehalten und überwacht. Basierend auf den Ergebnissen des geotechnischen Überwachungs- und Untersuchungsprogramms im Südfeld war eine Beeinträchtigung der Gebirgsstabilität in diesem Einlagerungsbereich nicht auszuschließen. Deshalb wurde am 18.11.2000 im Zuge einer atomrechtlichen Gefahrenabwehrmaßnahme mit der Verfüllung der Resthohlräume der Abbaue 1 und 2 im Südfeld begonnen.
Bis zur Stilllegung des ERA Morsleben ist es notwendig, die Integrität des Grubengebäudes zu erhalten. Durch den hohen Durchbauungsgrad im Zentralteil des Grubengebäudes lag eine Gefahr für die langfristige Standsicherheit vor. Am 8. Oktober 2003 wurde mit der Verfüllung von insgesamt 24 großen Hohlräumen mit stabilisierendem Spezialbeton begonnen, Bis zum Abschluss der Maßnahme im Jahr 2011 wurde ein Hohlraumvolumen von etwa 935.000 m3 verfüllt.









