Entsorgung radioaktiver Abfälle in Deutschland
Bei der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung, beim Einsatz von Radionukliden in der Industrie, Medizin und Forschung sowie bei der Stilllegung und dem Abbau kerntechnischer Anlagen fallen radioaktive Abfälle an.
Aufgabe unserer Generation als Nutznießer und Abfallverursacher ist, die sichere Entsorgung der von den Energieversorgungsunternehmen und anderen Einrichtungen produzierten radioaktiven Abfälle langzeitsichere Verbringung in ein Endlager im tiefen geologischen Untergrund, um Menschen und Umwelt vor Schäden durch radioaktive Strahlung zu bewahren. Allgemein anerkannte Grundsätze hierzu sind völkerrechtlich verbindlich in der "Internationalen Konvention zum sicheren Umgang mit ausgedienten Brennelementen und radioaktiven Abfällen" vom 29. September 1998 niedergelegt. Neben anderen hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland als Signatarstaat mit Artikel 4 (VII) dazu verpflichtet, geeignete Schritte zu unternehmen, um zu vermeiden, dass ungünstige Lasten zukünftigen Generationen auferlegt werden.
Bereits in den frühen 60er Jahren hat die Bundesregierung entschieden, dass radioaktive Abfälle ausschließlich in tiefen geologischen Formationen der kontinentalen Erdkruste eingelagert werden sollen. Damit kann gewährleistet werden, dass radioaktive Stoffe nicht oder erst nach sehr langen Zeiträumen, in denen die Aktivität weitgehend abgeklungen ist, in den Biosphärenkreislauf gelangen.
Während die Abfallbehandlung, -zwischenlagerung und -konditionierung in Verantwortung der Nuklearindustrie erfolgt, ist für die Endlagerung der Bund, vertreten durch das BfS zuständig. Der Bund hat die DBE, eine eigens zu diesem Zweck 1979 gegründete Gesellschaft, beauftragt, Endlager des Bundes zu planen und zu errichten. Die Beauftragung der DBE betrifft die Projekte Gorleben und Konrad sowie die Betriebsführung des ERAM.
Das ehemalige Eisenerzbergwerk Konrad wurde auf seine Eignung als Endlagerstandort für vernachlässigbar wärmeerzeugende radiaktiver Abfälle umfassend erkundet.Das Planfeststellungsverfahren zur Einrichtung der Schachtanlage als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle wurde 1982 eingeleitet und im Juni 2002 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
Nachdem seit 2007 ein rechtskräftiger und unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt, hat der Bund entschieden, die Schachtanlage Konrad als Endlager einzurichten. Die Arbeiten zur Umrüstung sind begonnen worden. Ende 2014 soll das Endlager seinen Einlagerungsbetrieb aufnehmen.
Bezüglich der wärmeentwickelnden Abfälle sah das deutsche Konzept zur Entsorgung ausgedienter Brennelemente ursprünglich nur deren Wiederaufarbeitung und die Endlagerung der dabei anfallenden Abfälle vor. Im Ergebnis langjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unter maßgeblicher Beteiligung der DBE wurde 1994 die direkte Endlagerung als zulässige Alternative in das deutsche Atomgesetz aufgenommen und stellt seitdem den alleinigen Entsorgungsweg dar.
Seit 1979 führt die DBE im Auftrage des Bundes ein umfangreiches geowissenschaftliches Programm zur Untersuchung des Salzstockes in Gorleben hinsichtlich seiner Eignung als Endlagerstandort für alle Arten von radioaktiven Abfällen durch. Eine Aussage zur Eignung wird erst nach Abschluss und Auswertung der untertägigen Erkundung möglich sein. Im Juni 2000 wurde zwischen der Bundesregierung und den EVU für Gorleben ein Moratorium vereinbart. Die Erkundungsarbeiten sollen für einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren ruhen. Die abschließende Eignung kann nur durch einen Planfeststellungsbeschluss festgestellt werden.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat die DBE die Betriebsführung des Endlagers Morsleben für schwach- und mittelaktive Abfälle übernommen. Bis 1998 wurden dort weiter radioaktive Abfälle eingelagert. Der Bund hat im Jahr 2001 abschließend entschieden, dass nicht mehr eingelagert werden soll. Gegenwärtig wird die Stilllegung des Endlagers vorbereitet.




