Schachtanlage Konrad (Salzgitter)

Allgemeine Beschreibung des Projekts

Das ehemalige, ursprünglich zur Salzgitter AG gehörende Erzbergwerk Konrad liegt in Salzgitter im Bundesland Niedersachsen. Die beiden ca. 1,5 km voneinander entfernten Schächte Konrad 1 und Konrad 2 mit der entsprechenden übertägigen Infrastruktur (Anlagen über Tage) sind der Zugang zum Bergwerk, das sich mit einer horizontalen Ausdehnung von ca. 1,7 x 3,0 km über insgesamt 6 Sohlen erstreckt.

Der Schacht Konrad 1 dient zum Transport von Haufwerk, Material und Personen. Über diesen Schacht erfolgt auch die Bewetterung (Frischluftzufuhr) des Bergwerks, notwendig für Personal und den Betrieb von über 50 Fahrzeugen. Über Schacht Konrad 2 werden die Abwetter (Abluft) wieder an die Oberfläche geführt.

Nach der wirtschaftlich bedingten Einstellung der Eisenerzförderung 1976 wurde auf Grund der günstigen geologischen Verhältnisse ein umfangreiches geowissenschaftliches Erkundungs- und Untersuchungsprogramm hinsichtlich der Eignung des Bergwerks als Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung begonnen. 1982 stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt - Vorläuferbehörde des BfS - einen Antrag auf Planfeststellung.

Ab 1992 hat die DBE als Auftragnehmer des Bundes weitere Erkundungsarbeiten übernommen und die entsprechende Endlagertechnologie entwickelt. Im Juni 2002 wurde das Genehmigungsverfahren zur Umrüstung der Schachtanlage in ein Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle mit der Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen. Da dieser Planfeststellungsbeschluss beklagt wurde, konnte mit der Umrüstung nicht begonnen werden. Im März 2006 wurden die anhängigen Klagen gegen den Beschluss durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen, eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Entscheidungen wurden Nichtzulassungsbeschwerden erhoben; diese wurden mit der Entscheidung am 26. März 2007 vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit lag ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss zum Endlager Konrad vor. Nach der Entscheidung des Bundes, die Schachtanlage Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten, sind die Arbeiten zur Umrüstung aufgenommen worden.